Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen



AGNB als PDF: agnb_geoport.vr_stand_2021-04-02.pdf




Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung
des Geodatenportals GeoPORT.VR
sowie von Geodaten, Geodiensten und Produkten
der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Vorpommern-Rügen

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – AGNB)

Stand: 02.04.2021

1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen (nachfolgend: Lizenzgeber, siehe unter Nr. 13) sowie die Nutzung des Geodatenportals (nachfolgend: GeoPortal) und die Nutzung von Geodaten (nachfolgend: Daten), Geodatendiensten (nachfolgend: Dienste) und sonstigen Produkten des Lizenzgebers erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.

2. Rechtliche Hinweise

2.1. Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten, Diensten und sonstigen Produkten. Insbesondere besitzt er die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Abweichende Rechte (z.B. die Urheberrechte an bestimmten kartographischen Werken oder die Rechte an den Luftbildern) sind gesondert gekennzeichnet (siehe 2.2). Außerdem unterliegen die Daten, Dienste und sonstigen Produkte den Bestimmungen des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) in der aktuellen Fassung. Jede Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Pro-dukte durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach GeoVermG M-V mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

2.2. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung weiterer Daten, Dienste und Produkte, die durch ihn im Auftrag Dritter bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Daten frei.

2.3. Für die Nutzung von Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen der §§ 33, 36 Geo-VermG M-V sowie des Landesdatenschutzgesetzes – DSG M-V in der geltenden Fassung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.

4. Widerrufsrecht

4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.

4.2. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde zu richten, die die Waren oder Daten bereitgestellt bzw. Dienstleistungen erbracht hat (siehe unter Nr. 13).

4.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren, ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben und gg. Wertersatz zu leisten. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nutzungen, die zur zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts erforderlich sind, führen zu keiner Herausgabe oder Wertersatzpflicht.

5. Versand und Datenübermittlung

5.1. Der Versand analoger Produkte und Datenträger erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte und Datenträger auf den Besteller über.

5.2. Das Eigentum an den Daten und sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.

5.3. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.4. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.

6. Interne Nutzung für den eigenen Gebrauch

6.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht übertragbare Recht, das GeoPortal und die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Daten, Dienste und sonstigen Produkte im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählt auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch.

6.2. Sofern die Nutzung des GeoPortals und der Daten, Dienste und sonstigen Produkte auf eine bestimmte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen beschränkt ist, ist vor einer darüber hinausgehenden Nutzung die Einholung einer erweiterten Lizenz erforderlich. Als Bildschirmarbeitsplatz gilt jede technische Einheit, an denen die Daten (auch in umgearbeiteter Form), Dienste und sonstigen Produkte vom Lizenznehmer genutzt werden.

6.3. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf das GeoPortal sowie die Daten, Dienste und sonstigen Produkte nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.

7. Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung

7.1. Der Lizenznehmer darf die Daten – mit Ausnahme personenbezogener Daten – auf Ausstellungen u. dgl., an denen er als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren, nicht jedoch weitergeben oder verkaufen.

7.2. Der Lizenznehmer darf, mit Ausnahme personenbezogener Daten, einen Ausschnitt der Daten in Form von Rasterdaten im Internet veröffentlichen, wenn der Zugang zur Internetseite unentgeltlich möglich ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von 1 Mio. Pixel nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.3 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgeführt wird. Dies gilt nicht für Web-Mapping-Dienste oder diesen ähnliche Darstellungen.

7.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, Verbreitung oder Präsentation der Daten einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist: „© Landkreis Vorpommern-Rügen <Jahr der letzten Datenlieferung>“ oder „© Landkreis Vorpommern-Rügen <Jahr der letzten Datenlieferung>“

8. Weitergabe an einen Auftragnehmer

8.1. Die Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur internen Nutzung erforderlich ist.

8.2. Im Fall der Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.

8.3. Im Falle der Nutzung von Diensten gelten die Absätze 8.1. und 8.2. entsprechend.

9. Entgelte/Gebühren

9.1. Die Bereitstellung und Nutzung des GeoPortals und der Daten, Dienste und Produkte ist, soweit nicht anders geregelt, kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungs-kostenverordnung – VermKostVO) vom 20. Februar 2018 (GVOBl. M-V 2018 S. 66) in der zum Zeitpunkt der Datenabgabe oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer Änderungen der einschlägigen Vorschriften spätestens drei Monate vor ihrem In-Kraft-Treten mit. Bei einer Erhöhung der Entgelte/Gebühren um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein besonderes Kündigungsrecht zu.

9.2. Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung / des Gebührenbescheids fällig. Soweit in der Rechnung / im Gebührenbescheid keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Der Lizenzgeber stellt die Daten, Dienste und Produkte mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Für Schäden, die durch die Nutzung der Daten, Dienste bzw. sonstigen Produkte entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.2. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.

11. Speicherung von Kundendaten

Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V in der aktuellen Fassung verarbeitet werden. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten und Dienste der Gerichtsstand der unter Nr. 13 genannten Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CSIG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).

13. Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Kataster und Vermessung
Fachgebiet Geodatenzentrum
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Email: geodatenzentrum@lk-vr.de
Internet: https://lk-vr.de