Inkommunalisierungsbescheid
Der Inkommunalisierungsbescheid meint die territoriale Zuordnung (Eingemeindung) von bislang gemeindefreien Wasserflächen. Das Liegenschaftskataster führt zu diesem Zweck neue Grenzen ein.
Der Inkommunalisierungsbescheid meint die territoriale Zuordnung (Eingemeindung) von bislang gemeindefreien Wasserflächen. Das Liegenschaftskataster führt zu diesem Zweck neue Grenzen ein.